Ab 01.01.2021 gilt das Arbeitsschutzkontrollgesetz

... ein Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe (Einführung einer Mindestbesichtigungsquote) und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.
Externer Link zum Gesetz