Ab 01.01.2021 gilt das Arbeitsschutzkontrollgesetz


... ein Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe (Einführung einer Mindestbesichtigungsquote) und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.
Externer Link zum Gesetz

Portal „Sicheres Krankenhaus“


Das Portal ist ein Angebot der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen und der BGW und bietet zahlreiche Informationen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz im Krankenhaus. Es enthält eine Mediathek, eine Hilfsmitteldatenbank sowie das Verzeichnis sicherer Produkte. 

Das "Sichere Krankenhaus" (Link zu Drittanbieter) umfasst verschiedene Bereiche, in denen Sie sich per Rundumansicht über mögliche Gefahrenquellen informieren können.

Nutzen Sie das Angebot als Informationsmedium zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz , z.B. für Ihre Unterweisungen in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Kliniken.

Neu TRBS 2121-2 / Leitern


Bei der Verwendung von Leitern ist seit dem 21. Dezember 2018 eine überarbeitete TRBS 2121-2 gültig.

Die wichtigsten Punkte finden Sie hier:

Informationsblatt der Firma Zarges (Link zu Drittanbieter).